B

Betreuungsassistent

Der Betreuungsassistent unterstützt pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags und trägt maßgeblich zu deren Wohlbefinden bei.

Der Fokus liegt hier auf der sozialen und emotionalen Betreuung der Pflegebedürftigen, also auf nicht-pflegerischen Aufgaben.

Zu den Aufgaben zählen das Organisieren von Aktivitäten und Angeboten wie Spielenachmittage, Ausflügen, Gedächtnistraining oder Singstunden.

Dabei geht es darum, individuelle Interessen und Bedürfnisse zu berücksichtigen und auf die persönlichen Vorlieben von Bewohnerinnen und Bewohnern einzugehen.

Durch die Betreuungsassistenz wird den Pflegebedürftigen nicht nur eine angenehme und abwechslungsreiche Zeit geboten, sondern es werden auch deren Fähigkeiten gefördert und deren Selbstständigkeit unterstützt.

B

Bezugspflege

Die Bezugspflege ist ein Konzept, um eine kontinuierliche und individuelle Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sicherzustellen. Bei der Bezugspflege wird jedem Pflegebedürftigen eine feste Bezugsperson zugewiesen, die für die ganzheitliche Pflege und Betreuung verantwortlich ist.

Kontinuität und Vertrauen sind ein wesentliches Prinzip, um eine engere Bindung zwischen Pflegekraft und Bewohner aufzubauen.

Durch das wachsende Vertrauensverhältnis sind Pflegekräfte besser in der Lage auf die individuellen Bedürfnisse von Bewohnern einzugehen. Dadurch wird die Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner gefördert.

D

Dekubitus

Ein Dekubitus, auch Druckgeschwür genannt, ist eine lokal begrenzte Schädigung der Haut und/oder des darunterliegenden Gewebes. Er entsteht durch länger anhaltenden Druck, oft in Kombination mit Scher- oder Reibungskräften, die die Durchblutung beeinträchtigen und so zu Gewebezerstörungen führen. Besonders gefährdet sind Körperstellen über knöchernen Vorsprüngen wie Steißbein, Fersen, Hüften oder Ellenbogen.

Ein Dekubitus entwickelt sich in verschiedenen Schweregraden – von oberflächlichen Hautrötungen (Grad 1) bis hin zu tiefen Wunden mit Gewebs- oder Knochenschäden (Grad 4). Risikofaktoren sind unter anderem Immobilität, Inkontinenz, Unterernährung oder ein allgemein schlechter Gesundheitszustand.

Die Pflege spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention (z. B. durch regelmäßige Lagerung, Hautpflege, Einsatz von Hilfsmitteln) sowie bei der Behandlung (Wundversorgung, Schmerzlinderung, Förderung der Mobilität). Ziel ist es, die Entstehung zu verhindern bzw. bestehende Druckgeschwüre bestmöglich zu versorgen.

D

Dokumentationspflicht

Die Dokumentationspflicht verpflichtet Pflegekräfte in Pflegeheimen, alle pflegerischen Maßnahmen, Beobachtungen, Veränderungen im Gesundheitszustand sowie die erbrachten Leistungen vollständig und nachvollziehbar schriftlich festzuhalten. Ziel ist die Sicherung der Pflegequalität, die kontinuierliche Versorgung der Bewohner:innen, die Kommunikation im Pflegeteam sowie die rechtliche Absicherung der Pflegekräfte und Einrichtung.

In Berlin richtet sich die Dokumentation nach den bundesweiten Vorgaben des SGB XI, der Pflegeberufeverordnung und weiteren landesspezifischen Regelungen. Die Aufzeichnungen müssen zeitnah, vollständig, wahrheitsgemäß und lesbar erfolgen. Sie dienen nicht nur der Nachverfolgbarkeit von Pflegehandlungen, sondern auch der Evaluation von Pflegeplänen, der interprofessionellen Zusammenarbeit und der Vorbereitung auf Prüfungen durch Aufsichtsbehörden oder Qualitätsprüfer.

E

Empathie

Empathie ist die Fähigkeit, sich in die Gefühle, Gedanken und Perspektiven anderer Menschen hineinzuversetzen und angemessen darauf zu reagieren. In der Pflege ist Empathie besonders wichtig, um Vertrauen zu Patient:innen aufzubauen, ihre Bedürfnisse und Sorgen wahrzunehmen und individuell auf sie einzugehen.

Empathisches Handeln zeigt sich z. B. durch aufmerksames Zuhören, verständnisvolle Kommunikation, Rücksichtnahme auf emotionale Zustände oder die Berücksichtigung persönlicher Wünsche bei der Pflege. Durch Empathie können Pflegekräfte die Beziehung zu den Patient:innen stärken, ihre Lebensqualität verbessern und die Versorgung insgesamt menschlicher und bedarfsgerechter gestalten.

G

Gedächtnistraining

Gedächtnistraining bezeichnet gezielte Übungen und Aktivitäten, die helfen, geistige Fähigkeiten wie Konzentration, Merkfähigkeit, Wortfindung und logisches Denken zu erhalten oder zu verbessern. Gerade im höheren Alter ist es wichtig, das Gehirn regelmäßig zu fordern, um geistig fit und selbstständig zu bleiben.

Beim Gedächtnistraining für Senioren stehen nicht Leistung und Tempo im Vordergrund, sondern Freude, Aktivierung und Alltagstauglichkeit. In Gruppen oder Einzelrunden werden beispielsweise Wortspiele, Rätsel, Rechengeschichten oder biografisches Erinnern eingesetzt. Auch Bewegung, Musik und kreative Aufgaben können die geistige Aktivität fördern.

Im Haus Birkholz bieten die Betreuer wöchentlich gezielte Übungen im Bereich Gedächtnistraining an – sowohl in Gruppen als auch individuell. Ziel ist es, die geistigen Fähigkeiten der Bewohner nachhaltig zu fördern und herauszufordern.

Ein regelmäßiges Training stärkt nicht nur das Denkvermögen, sondern auch das Selbstwertgefühl und die soziale Teilhabe – denn gemeinsames Üben macht Spaß und verbindet. Wichtig ist dabei eine wohlwollende, fehlerfreundliche Atmosphäre, in der sich niemand unter Druck gesetzt fühlt.

G

generalistische Pflegeausbildung

Die generalistische Pflegeausbildung ist ein neues Ausbildungsmodell, das in der Altenpflege eingeführt wurde, um eine ganzheitliche und breitgefächerte Ausbildung für angehende Pflegefachkräfte zu gewährleisten. Mit der generalistischen Pflegeausbildung sollen die bisherigen separaten Ausbildungen in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengeführt werden.

Die Auszubildenden erlernen in der generalistischen Pflegeausbildung grundlegende pflegerische Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Versorgung von Menschen aller Altersgruppen in verschiedenen Pflegesettings erforderlich sind. Sie werden sowohl in der Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege als auch in der Altenpflege ausgebildet, um ein breites Spektrum an pflegerischen Kompetenzen zu erlangen.

Die generalistische Pflegeausbildung umfasst theoretischen Unterricht in verschiedenen Pflegefachbereichen sowie praktische Einsätze in unterschiedlichen pflegerischen Einrichtungen. Dadurch erhalten die Auszubildenden die Möglichkeit, ihre erlernten Kenntnisse direkt in der Praxis anzuwenden und wertvolle Erfahrungen zu sammeln.

H

Hilfsmittel

Hilfsmittel sind Produkte oder Geräte, die Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder gesundheitlichen Problemen dabei unterstützen, ihren Alltag leichter zu bewältigen und ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Sie können sowohl für Menschen mit chronischen Erkrankungen als auch für Menschen in der Rehabilitationsphase von Bedeutung sein.

Zu den Hilfsmitteln gehören unter anderem Gehhilfen wie Rollatoren oder Gehstöcke, Prothesen, Hörgeräte, Sehhilfen, Inkontinenzhilfen sowie Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder spezielle Matratzen. 

 

Die Auswahl und der Einsatz von Hilfsmitteln erfolgt meist in Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten oder Pflegekräften, um sicherzustellen, dass sie den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person gerecht werden.

K

Kultursensible Pflege

Kultursensible Pflege bedeutet, die Pflege auf die individuellen kulturellen, religiösen und sozialen Hintergründe von Patient:innen abzustimmen. Sie umfasst die respektvolle Berücksichtigung von Werten, Traditionen, Ernährungsgewohnheiten, Sprachbedürfnissen und religiösen Praktiken. Ziel ist es, pflegerische Maßnahmen bedarfsgerecht und wertschätzend zu gestalten, die Kommunikation zu erleichtern und Vertrauen aufzubauen.

 

In der Praxis zeigt sich kultursensible Pflege zum Beispiel durch die Anpassung von Mahlzeiten an religiöse Vorschriften, die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Wünsche bei der Körperpflege oder das Einbeziehen von Familienmitgliedern in Entscheidungen, wenn dies kulturell wichtig ist. Sie trägt dazu bei, die Lebensqualität, Zufriedenheit und Sicherheit der Patient:innen zu erhöhen.

M

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg ist  eine zentrale, unabhängige Institution der Gesundheitsversorgung. Mit Begutachtungen, Qualitätsprüfungen und Beratung trägt er maßgeblich zur fairen und bedarfsgerechten Leistungsentscheidung für Versicherte bei. Für Anliegen rund um Begutachtung, Qualitätssicherung oder Weiterbildung ist der MD BB als kompetente und verlässliche Ansprechpartner verfügbar.

 

Aufgaben & Leistungsspektrum

- Durchführung sozialmedizinischer und pflegefachlicher Begutachtungen im Auftrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
- Feststellung von Pflegebedürftigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Notwendigkeit von Hilfsmitteln, Rehabilitation oder häuslicher Krankenpflege 
- Qualitäts- und Strukturprüfungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie Beratung der Kostenträger 
- Unabhängige Gutachten basierend auf ärztlichem und pflegefachlichem Gewissen, orientiert an fachlichen Qualitätsstandards und sozialrechtlichen Vorgaben 
Strukturelle Organisation
- Der MD BB ist einer von 15 regionalen Medizinischen Diensten in Deutschland und Teil des Medizinischer Dienst Bund e. V. 
- Er untersteht der rechtlichen Aufsicht des Berliner Sozialministeriums und finanziert sich gemeinsam mit den Krankenkassen 
- Als organisatorisches Zentrum fungiert u.a. ein Verwaltungsrat, dem Vertreter der Krankenkassen, Patientenorganisationen sowie Ärzte und Pflegefachkräfte angehören 

P

Patientenverfügung (Stand 2025)

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem eine volljährige Person im Voraus festlegt, welche medizinischen Maßnahmen sie wünscht oder ablehnt, falls sie aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst entscheiden kann. Sie richtet sich an Ärztinnen und Ärzte sowie an das Behandlungsteam und dient als rechtlich verbindliche Handlungsanweisung.

In der Patientenverfügung werden häufig Entscheidungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen, künstlicher Ernährung, Schmerzbehandlung oder Wiederbelebung getroffen. Voraussetzung ist, dass die Erklärung klar, konkret und persönlich formuliert ist.

Stand 2025: Die rechtlichen Grundlagen für die Patientenverfügung sind weiterhin im § 1827 BGB geregelt (vormals § 1901a BGB). Neuere Entwicklungen betonen verstärkt die Notwendigkeit regelmäßiger Aktualisierung und individueller Beratung – insbesondere im Zusammenspiel mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Digitale Angebote zur Erstellung und Hinterlegung von Patientenverfügungen sind 2025 weiter verbreitet, etwa über Patientenportale oder das zentrale Vorsorgeregister.

Wichtig: Eine Patientenverfügung sollte regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden – idealerweise mit ärztlicher oder rechtlicher Beratung. Sie entfaltet nur dann Wirkung, wenn sie im Ernstfall vorliegt und bekannt ist.

P

Pflegegrad

Der Pflegegrad ist eine Maßeinheit, um den individuellen Unterstützungsbedarf einer pflegebedürftigen Person zu bewerten. Er dient als Grundlage für die Festlegung von Leistungen aus der Pflegeversicherung und ermöglicht eine angemessene Versorgung und Betreuung.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand eines Begutachtungsverfahrens, bei dem verschiedene Aspekte der Selbstständigkeit und Beeinträchtigungen im Alltag bewertet werden. Dabei werden insbesondere körperliche, kognitive und psychische Fähigkeiten sowie die soziale Teilhabe berücksichtigt.

Die Pflegegrade reichen von 1 bis 5, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Unterstützungsbedarf darstellt. Je nach Pflegegrad stehen den pflegebedürftigen Menschen unterschiedliche Leistungen zu.

Ein Pflegegrad ist keine statische Einheit. Veränderungen im Gesundheitszustand oder im Unterstützungsbedarf können dazu führen, dass eine Neubewertung und gegebenenfalls eine Höherstufung des Pflegegrades erforderlich ist.

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Pflegeintervention

Pflegeinterventionen sind alle geplanten, zielgerichteten Handlungen der Pflege, die auf den individuellen Pflegebedarf einer Person abgestimmt sind. Sie werden in der Pflegeplanung festgelegt und dienen dazu, gesundheitliche Probleme zu bewältigen, Ressourcen zu fördern und vereinbarte Pflegeziele zu erreichen. Pflegeinterventionen können direkt am Patienten erfolgen (z. B. Unterstützung bei der Körperpflege, Mobilisation, Schmerzmanagement) oder indirekt durch organisatorische, beratende und koordinierende Maßnahmen (z. B. Anleitung von Angehörigen, Dokumentation, Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen). Durch die systematische Durchführung und Evaluation von Interventionen wird die Pflege nachvollziehbar, überprüfbar und an den Bedürfnissen der Patient:innen ausgerichtet.

P

Pflegeplanung

Die Pflegeplanung ist ein zentraler Teil des Pflegeprozesses. Sie beschreibt schriftlich, welche Pflegeziele für eine Person festgelegt werden und welche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele notwendig sind. Sie macht pflegerisches Handeln nachvollziehbar, strukturiert die Versorgung und dient als Grundlage für die Zusammenarbeit im Pflegeteam.

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Pflegeprozess

Der Pflegeprozess ist ein systematisches, wissenschaftlich fundiertes Vorgehen in der professionellen Pflege. Er dient dazu, den individuellen Pflegebedarf einer Person zu erfassen, passende Maßnahmen zu planen, umzusetzen und deren Wirkung zu überprüfen. Typischerweise umfasst er sechs Schritte: Informationssammlung, Erkennen von Problemen und Ressourcen, Festlegen von Pflegezielen, Planung von Maßnahmen, Durchführung sowie Evaluation. Ziel des Pflegeprozesses ist eine ganzheitliche, kontinuierliche und nachvollziehbare Pflege, die sich an den Bedürfnissen der Patient:innen orientiert.

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Pflegevertrag

Ein Pflegevertrag ist eine rechtlich verbindliche Vereinbarung zwischen einer Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst und der zu pflegenden Person beziehungsweise deren gesetzlichem Vertreter. Er legt fest, welche pflegerischen Leistungen erbracht werden, in welchem Umfang, zu welchen Zeiten und zu welchen Kosten. Außerdem werden darin die Rechte und Pflichten beider Parteien geregelt, zum Beispiel die Mitwirkungspflicht der Pflegebedürftigen, Kündigungsfristen oder Regelungen zur Abrechnung.

Der Pflegevertrag schafft Transparenz, sichert die rechtliche Grundlage für die Pflegeleistungen und dient als Orientierung für die Pflegeplanung. Er ist die Basis für eine verlässliche, kontinuierliche und bedarfsgerechte Versorgung der Patient:innen. In der Praxis wird er oft individuell an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst und regelmäßig überprüft.

P

Praxisanleiter

Praxisanleiter:innen sind examinierte Pflegefachkräfte mit einer zusätzlichen pädagogischen Weiterbildung. Sie begleiten Auszubildende in der Pflege während ihrer Praxiseinsätze und stellen den Transfer von theoretischem Wissen in die berufliche Praxis sicher. Zu ihren Aufgaben gehören die strukturierte Einarbeitung, individuelle Anleitung, fachliche Beratung sowie die kontinuierliche Förderung von Fach-, Sozial- und Handlungskompetenzen. Darüber hinaus übernehmen Praxisanleiter:innen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung von Lernfortschritten und der Vorbereitung auf praktische Prüfungen. Gesetzlich ist festgelegt, dass ein bestimmter Anteil der praktischen Ausbildung unter der direkten Anleitung durch qualifizierte Praxisanleiter:innen erfolgen muss. Damit tragen sie wesentlich zur Qualitätssicherung und Professionalisierung der Pflegeausbildung bei.

S

Schmerzmanagement

Schmerzmanagement bezeichnet ein strukturiertes Vorgehen zur Erfassung, Behandlung und Kontrolle von Schmerzen. Es beginnt mit einer systematischen Schmerzeinschätzung mithilfe geeigneter Skalen und orientiert sich an der individuellen Situation der Patient:innen. Anschließend werden passende Maßnahmen geplant und umgesetzt, die sowohl medikamentöse Therapien (z. B. Analgetika nach dem WHO-Stufenschema) als auch nicht-medikamentöse Methoden wie Lagerung, Wärme-/Kälteanwendungen, Entspannungsübungen oder Gespräche umfassen können.

 

Ein zentrales Element ist die regelmäßige Evaluation, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu überprüfen und Anpassungen vorzunehmen. Ziel des Schmerzmanagements ist es, Schmerzen zu lindern, die Lebensqualität zu erhalten und die aktive Teilhabe sowie Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern.

S

Seniorenpflege

Seniorenpflege in einer stationären Einrichtung bezieht sich auf die spezialisierte Betreuung und Versorgung älterer Menschen, die aufgrund ihres Pflegebedarfs nicht mehr selbstständig zuhause leben können. Stationäre Einrichtungen wie Pflegeheime oder Seniorenresidenzen bieten eine umfassende Unterstützung, um den Bedürfnissen und Anforderungen älterer Menschen gerecht zu werden.

Zusätzlich zur pflegerischen Unterstützung bieten stationäre Einrichtungen für Seniorenpflege oft eine Vielzahl von sozialen Aktivitäten und Programmen an. Diese können körperliche Bewegung, kulturelle Veranstaltungen, Ausflüge, kreative Angebote und soziale Interaktionen umfassen. Ziel ist es, den Bewohnerinnen und Bewohnern eine aktive und bereichernde Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Die Seniorenpflege in einer stationären Einrichtung bietet älteren Menschen ein sicheres und geschütztes Umfeld, in dem sie professionelle Betreuung, medizinische Versorgung und soziale Kontakte finden können

S

Sturzrisiko

Das Sturzrisiko bezeichnet die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person stürzt. Es wird von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst, darunter körperliche Einschränkungen wie Schwäche oder Gleichgewichtsstörungen, gesundheitliche Probleme wie Schlaganfallfolgen oder Demenz, psychische Faktoren wie Angst oder Verwirrtheit, sowie äußere Umgebungsbedingungen wie rutschige Böden, schlechte Beleuchtung oder Hindernisse im Wohnbereich.

Die Erkennung eines erhöhten Sturzrisikos ist zentral in der Pflege, um gezielte Präventionsmaßnahmen zu planen. Dazu zählen regelmäßige Mobilisation, Einsatz von Hilfsmitteln (z. B. Gehstöcke, Haltegriffe), Anpassungen der Umgebung, sturzsichere Schuhe und Schulungen für Patient:innen und Angehörige. Durch frühzeitige Bewertung und Intervention können Stürze reduziert, Verletzungen vermieden und die Selbstständigkeit sowie Lebensqualität der Betroffenen erhalten werden.

S

Sozialdienst

Der Sozialdienst spielt eine wichtige Rolle in der Altenpflege, indem er eine Vielzahl von unterstützenden und beratenden Aufgaben wahrnimmt. In der Hauptsache geht es dabei immer um das Wohle von Bewohnerinnen und Bewohnern.

Die Mitarbeiter des Sozialdienst arbeiten eng mit den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen zusammen. Sie bieten individuelle Beratung und Begleitung in verschiedenen Bereichen an, wie beispielsweise bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung, der Klärung rechtlicher Fragen oder der Organisation von Hilfsmitteln und Unterstützungsangeboten.

Um eine ganzheitliche Versorgung zu gewährleisten, arbeiten die Mitarbeiter eng mit anderen Fachkräften wie Pflegekräften, Therapeuten und Ärzten zusammen. Dabei unterstützt er auch bei der Koordination und Organisation von Dienstleistungen und Hilfsangeboten, sowohl innerhalb der Pflegeeinrichtung als auch in der Zusammenarbeit mit externen Partnern und Institutionen.

Der Sozialdienst ist eine wichtige Anlaufstelle für Bewohnerinnen und Bewohner sowie deren Angehörige, um Fragen, Anliegen oder Probleme zu besprechen und Lösungen zu finden.

V

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die pflegende Angehörige entlasten soll. Sie greift dann, wenn die Hauptpflegeperson – zum Beispiel ein Familienmitglied – vorübergehend an der Pflege gehindert ist, etwa durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe.

Die Pflegekasse übernimmt in diesem Fall die Kosten für eine Ersatzpflege, die entweder durch einen ambulanten Pflegedienst, eine andere Privatperson oder auch stationär – etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung – geleistet werden kann.

Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person muss mindestens den Pflegegrad 2 haben, und die Hauptpflegeperson muss die Pflege bereits seit mindestens sechs Monaten übernommen haben. Pro Kalenderjahr können bis zu 1.612 Euro für maximal 6 Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden (Stand 2025). Unter bestimmten Bedingungen kann zusätzlich ein Teil des Kurzzeitpflege-Budgets auf die Verhinderungspflege angerechnet werden – bis zu insgesamt 2.418 Euro jährlich.

Verhinderungspflege muss bei der Pflegekasse beantragt werden – möglichst vor Inanspruchnahme. Eine gute Planung sorgt dafür, dass pflegende Angehörige die notwendige Auszeit erhalten und die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist.

W

Wohngruppen

Wohngruppen stellen eine alternative Wohn- und Betreuungsform in der Altenpflege dar, die darauf abzielt, den Bewohnerinnen und Bewohnern ein familiäres und gemeinschaftliches Umfeld zu bieten. In Wohngruppen leben eine kleine Anzahl von pflegebedürftigen Menschen in einer gemeinsamen Wohneinheit zusammen.

Bewohnerinnen und Bewohner haben die Möglichkeit sich hier in ihren Zimmern aufzuhalten, in der Wohnküche oder in den schön eingerichteten Wohnzimmern mit anderen zusammenzukommen.

Der Vorteil von überschaubaren Wohngruppen liegt darin, dass eine familiäre Atmosphäre entsteht, in der sich die Bewohner geborgen fühlen und soziale Kontakte pflegen können. Bewohnerinnen und Bewohner leben in Gruppen von bis zu 12 Personen zusammen.